Adam Berkel GmbH
Habelbergstraße 6
36043 Fulda
Telefon 06 61 497-0
Fax 06 61 497-195
E-Mail-Kontakt :
info@berkel.de
Geschäftsführer:
Dieter Ammon
Klaus Ammon
Sebastian Suhr
Handelsregister
HRB 7406 Amtsgericht Fulda
USt-ID-Nr. DE 321 034 366
Fotos & Bildmaterial
- Oliver Baumgart, 43einhalb, Fulda
- Christian Tech, photoplusgraphic, Fulda
- Robert Gross, robert gross photography, Fulda
Hinweis
Alle Angaben und Darstellungen dieser Website werden von uns mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir jedoch keine Gewähr. Dies gilt auch für alle Links, auf die diese Website verweist. Die Fa. Adam Berkel GmbH haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die aufgrund von Informationen entstehen, die auf dieser Website bereitgehalten werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Stand Januar 1993)
1. Allgemein
Für alle unsere Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend, die durch die Auftragserteilung als anerkennt gelten. Abweichende Bedingungen des Käufers, die von uns nicht 'ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten die nachfolgenden Bedingungen für künftige Käufe auch dann, wenn dies in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart wird.
2. Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Eine Verpflichtung zur Lieferung besteht für uns erst dann, wenn wir den erteilten Auftrag schriftlich bestätigt haben.
3. Auftragsbestätigung
a) Der Käufer hat unsere Auftragsbestätigung sofort hach Erhalt auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen, insbesondere hinsichtlich der Art, Maße, Menge, Preise und Lieferzeit der Kaufgegenstände. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung wird für beide Teile verbindlich, wenn der Käufer nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung eine etwaige Abweichung dieser Auftragsbestätigung von seinem Auftrag oder seiner Bestellung geltend gemacht hat.
b) Ändert der Käufer seine Bestellung, gleichgültig, ob vor oder nach Erteilung der Auftragsbestätigung, so fallen dem Käufer die durch die Änderung verursachten zusätzlichen Kosten zur Last.
c) Ergänzungen, Nebenabreden sowie Zusagen unserer Vertreter bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Preise
a) Lieferungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu dem Tag der Lieferung gültigen Listenpreise in EUR berechnet, im Inland jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
b) Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, ab Werk ausschließlich Verpackung. Sie gelten jeweils hur für die bestellte Menge und hur für die Ausführung, die in der Auftragsbestätigung genannt ist.
c) Erfolgt die Bezahlung nicht sofort in bar, können für die Rechnungsstellung anteilige Kosten berechnet werden.
5. Lieferzeiten
a) Die Lieferzeit bestimmt sich nach unserer Auftragsbestätigung. Vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen sind von uns hach besten Bemühungen einzuhalten. Eine Gewähr wird jedoch hierfür nicht geleistet. Die Lieferzeit beginnt keinesfalls vor der vollständigen Klarstellung aller Einzelheiten der Ausführung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferzeit zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Sofern sich die Ablieferung aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, gilt die Frist als eingehalten, wenn wir dem Käufer die Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist gemeldet haben.
b) Teillieferungen sind zulässig. Teilabrufe haben so rechtzeitig zu erfolgen, dass eine einwandfreie Herstellung und Auslieferung innerhalb der vereinbarten Lieferzeit möglich ist; andernfalls verlängert sich die Lieferzeit um einen entsprechenden Zeitraum. Alle durch Teillieferungen entstehenden zusätzlichen Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
c) Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Lieferverzug unserer Vorlieteranten usw.), so verlängert sie sich angemessen.
d) Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als den im vorst. Abs. c genannten Gründen kann der Käufer, sofern er nachweist, dass ihm aus der Verspätung ein Schaden erwachsen ist, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0.5 % bis zur Höhe von im Ganzen 5 % vom Wert desjenigen Teils der Lieferung verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung nicht zum Versand gebracht werden konnte. Anderweitige Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch hach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns aesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
e) Wird der Versand oder die Bestellung auf Wunsch des Kunden verzögert, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Kunden in Rechnung gestellt werden; das Lagergeld wird auf insgesamt höchstens 5 % begrenzt, es sei denn, dass nachweislich höhere Kosten entstanden sind.
6. Verpackung und Versand
a) Alle Preise verstehen sich ab Werk Fulda ausschließlich Verpackung.
b) Der Versand unserer Erzeugnisse erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt oder an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben ist, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lieferwerkes. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage des Zugangs der Mitteilung über die Versandbereitschaft auf den Käufer über. Versicherungen führen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers für dessen Rechnung aus.
c) Gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen.
7. Mängelrügen
a) Mängelrügen und Beanstandungen wegen Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware sowie wegen unvollständiger Lieferung sind unverzüglich (§ 377 HGB) in jedem Falle, aber spätestens innerhalb von 10 Tagen hach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei uns geltend zu machen.
b) Im Falle der rechtzeitig erhobenen Mängelrüge oder Beanstandung der Ware wird die mangelhafte oder nicht vertragsgemäß gelieferte Ware von uns zurückgenommen und auf unsere Kosten durch einwandfreie Ware ersetzt, bzw. wird die unvollständige Lieferung auf unsere Kosten vervollständigt. Ist auch diese Ersatzlieferung mangelhaft oder nicht vertragsgemäß, so kann der Käufer nach seiner Wahl verlangen, dass der Kaufpreis gemindert oder der Vertrag rückgängig gemacht wird. Sämtliche weitergehende Ansprüche des Käufers gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere auch alle Schadensersatzansprüche.
c) Der Käufer ist verpflichtet, uns die nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit für "die Ersatzlieferung einzuräumen, andernfalls sind wir von den im vorstehenden Abs. b Satz 1 bezeichneten Verpflichtungen befreit. Dasselbe gilt. wenn uns der Käufer auf unser Verlangen die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung stellt.
d) Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Erfüllung der dem Käufer obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
8. Skonto, Wechsel, Verzugszinsen, Vermögensverschlechterung
a) Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn der Käufer alle bei uns offenen Rechnungsbeträge ausgeglichen hat oder gleichzeitig ausgleicht. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen Geht der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum bei uns ein. so ist der Käufer berechtigt, 2 % Skonto abzuziehen.
b) Andere als die im vorstehenden Abs. a genannten Zahlungsbedingungen bedürfen einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
c) Werden die Zahlungsfristen überschritten so berechnen wir Verzugszinsen, und zwar mindestens 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Zahlungstristen sind hur eingehalten, wenn die Zahlung innerhalb der Frist bei uns eingegangen ist,
d) Wechsel werden von uns hur aufgrund besonderer Vereinbarung hereingenommen. Die Hereinnahme von Wechselt? und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
e) Ist bei Überschreitung der Zahlungsfrist nach erfolgloser Mahnung die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erforderlich. oder tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, vom Käufer die sofortige Begleichung aller unserer hoch offenen Forderungen zu verlangen und weitere Lieferungen nur Zug um Zug gegen vollständigen Zahlungsausgleich zu bewirken.
9. Eigentumsvorbehalt
a) Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer unser Eigentum.
b) Übernahme von Schecks- und Wechselhaftungen im Zusammenhang mit der Zahlung der Vorbehaltsware sind nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung möglich. Dabei verlängert sich unser Eigentumsvorbehalt bis zu unserer endgültigen Befreiung von den übernommenen Haftungen.
c) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung und/oder zur Verarbeitung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ihm jedoch nicht gestattet,
d) Die Forderungen des Käufen; aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Dies gilt auch, wenn die Forderungen aus der Weiterveräußerung in eine laufende Rechnung einzustellen ist. Unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung in diesem Falle widerrechtlich oder mit unserer Zustimmung erfolgt ist, tritt der Käufer schon jetzt seinen Anspruch auf ein Saldoguthaben in Höhe des Fakturenwertes an uns ab. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Käufer zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
e) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengen der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der heuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner schon jetzt darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengter. Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt, eine unentgeltliche Verwahrung dieser neuen Sache für uns durch den Käufer wird schon jetzt vereinbart.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleichgültig, ob ohne oder hach Vereinbarung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware. die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
g) Die durch den verlängerten Eigentumsvorbehalt seitens unseres Kunden an uns vorweg abgetretenen Forderungen gegen seine Schuldner, werden uns in Höhe der Forderungsbeträge freigegeben, die '20 % des Nennwertes der Forderungen gegen unseren Kunden übersteigen.
h) Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, über der, Verbleib der unseren Eigentumsvorbehaltsrechten unterliegenden Ware jederzeit Auskunft zu geben. Er ist insbesondere verpflichtet, uns die Schuldner der an uns abgetretenen Erlösforderungen (vorst. Abs. d + f) oder die anderen Eigentumsberechtigten (vorst. Abs. e) zu benennen. Der Käufer ist verpflichtet, uns im Falle einer Pfändung oder im Falle jeder anderen Beeinträchtigung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte oder sonstige Sicherungsrechte unverzüglich zu verständigen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
a) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 36037 Fulda. Internationale Zuständigkeit der deutscher, Gerichte ist vereinbart.
b) Für das gesamte Vertragsverhältnis und alle mit ihm im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen gilt ergänzend das Rech? der Bundesrepublik Deutschland.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Fortgeltung der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Vertrag und diese Allgemeinen Bestimmungen sind so auszulegen, umzudeuten und ggf. zu ergänzen, dass ihr wirtschaftlicher Zweck bestmöglich erreicht wird.
ADAM BERKEL GmbH, HRB 7406 Amtsgericht Fulda, Habelbergstraße 6, 36043 Fulda
Geschäftsführer: Dieter Ammon, Klaus Ammon, Sebastian Suhr